Barrierefreiheitserklärung

Nachfolgend informieren wir Sie darüber, wie unsere Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.

Beschreibung der geltenden Barrierefreiheitsanforderungen

Die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023, und setzen die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in nationales Recht um.

Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Dazu müssen

  • Produkte, die zur Erbringung der Dienstleistung verwendet werden, die Anforderungen der Anlage 1 des Barrierefreiheitsgesetzes erfüllen,
  • die Bereitstellung von Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung sowie für den Fall, dass für die Erbringung der Dienstleistung Produkte verwendet werden, die Bereitstellung von Informationen über die Verbindung der Dienstleistung zu diesen Produkten sowie über die Barrierefreiheitsmerkmale und die Interoperabilität dieser Produkte mit assistiven Technologien folgende Anforderungen erfüllen:
    • die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt,
    • sie sind für den Verbraucher auffindbar,
    • sie werden in verständlicher Weise dargestellt,
    • sie werden den Verbrauchern auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können,
    • der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate durch den Verbraucher eignen, die auf unterschiedliche Art dargestellt und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können,
    • sie werden in einer Schriftart mit angemessener Größe und mit geeigneter Form unter Berücksichtigung des vorhersehbaren Nutzungskontexts und mit ausreichendem Kontrast sowie ausreichenden Abständen zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt,
    • es wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente nicht-textlichen Inhalts enthalten sind,
    • die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen digitalen Informationen werden auf konsistente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden,
    • Webseiten, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, einschließlich mobiler Apps, auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden und
    • im Fall der Verfügbarkeit von Unterstützungsdiensten wie Help-Desk, Call-Center, technische Unterstützung, Relaisdienste und Schulungsdienste diese die Informationen über die Barrierefreiheit und die Kompatibilität der Dienstleistung mit assistiven Technologien mit barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitstellen.

Bei Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr müssen

  • Informationen zur Barrierefreiheit der zum Verkauf stehenden Produkte und der angebotenen Dienstleistungen bereitgestellt werden, soweit diese Informationen vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur zur Verfügung gestellt werden,
  • Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, wenn diese nicht in Form eines Produkts, sondern im Rahmen einer Dienstleistung bereitgestellt werden, wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden und
  • Identifizierungsmethoden, Authentifizierungsmethoden, elektronische Signaturen und Zahlungsdienste, wenn diese bereitgestellt werden, wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.

Wahrnehmbarkeit bedeutet, dass die Informationen und Komponenten der Nutzerschnittstelle den Nutzern in einer Weise dargestellt werden müssen, dass sie sie wahrnehmen können.

Bedienbarkeit bedeutet, dass der Nutzer die Komponenten der Nutzerschnittstelle und die Navigation handhaben können muss.

Verständlichkeit bedeutet, dass die Informationen und die Handhabung der Nutzerschnittstelle verständlich sein müssen.

Robustheit bedeutet, dass die Inhalte robust genug sein müssen, damit sie zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden können.

Funktionen, die die Gestaltung und Herstellung von Produkten sowie die Erbringung von Dienstleistungen betreffen und für die keine Anforderungen in der Anlage 1 des Barrierefreiheitsgesetzes aufgestellt werden, gelten als barrierefrei, wenn sie die folgenden Anforderungen an die funktionalen Leistungskriterien und -fähigkeiten der Nutzer nach dem Barrierefreiheitsgesetz erfüllen:

Wenn das Produkt oder die Dienstleistung visuelle Bedienungsformen bietet, muss

  • mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die eine Nutzung bei fehlendem Sehvermögen ermöglicht,
  • mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die eine Nutzung bei eingeschränktem Sehvermögen ermöglicht und
  • mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die keine Farbunterscheidung erfordert.

Wenn das Produkt oder die Dienstleistung auditive Bedienungsformen bietet, muss

  • mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die kein Hörvermögen erfordert und
  • mindestens eine Bedienungsform mit erweiterten Audiofunktionen vorhanden sein, die die Nutzung bei eingeschränktem Hörvermögen ermöglicht.

Wenn für das Produkt oder die Dienstleistung eine stimmliche Eingabe des Nutzers erforderlich ist, muss mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die keine stimmliche Eingabe erfordert. Als stimmliche Eingabe gelten auch orale Laute wie Sprechen, Pfeifen oder Schnalzen.

Wenn das Produkt oder die Dienstleistung manuell bedient werden muss, muss mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die die Nutzung mithilfe anderer Bedienungsformen ermöglicht, welche keine feinmotorische Steuerung und Bedienung, Handmuskelkraft oder gleichzeitige Bedienung von mehr als einem Bedienelement erfordern.

Die Bedienelemente des Produkts müssen sich in der Reichweite aller Nutzer befinden. Wenn das Produkt oder die Dienstleistung manuelle Bedienungsformen bietet, muss mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die die Bedienung bei eingeschränkter Reichweite und Kraft ermöglicht.

Wenn das Produkt visuelle Bedienungsformen bietet, sind fotosensitive Anfälle auslösende Bedienungsformen zu vermeiden.

Das Produkt oder die Dienstleistung muss mit mindestens einer Bedienungsform ausgestattet sein, die Funktionen umfasst, die die Nutzung bei kognitiven Einschränkungen erleichtern und vereinfachen.

Wenn das Produkt oder die Dienstleistung Funktionen umfasst, die der Barrierefreiheit dienen, muss mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, mit der die Privatsphäre der Nutzer bei Verwendung dieser Barrierefreiheitsfunktionen gewahrt ist.

Allgemeine Verbraucherinformationen

Allgemeine Verbraucherinformationen finden Sie in den Beschreibungen der Produkte und Dienstleistungen und unter den nachfolgenden Links:

Impressum: https://www.zentrum-zahnaesthetik.at/impressum/

Informationen zur Dienstleistung

Über unsere Website bieten wir die folgende Dienstleistung an:
Auf der Webseite können sich Patientinnen und Patienten über das Leistungsangebot informieren.

Die Dienstleistung wird wie folgt durchgeführt:
Per Kontaktformular kann die Praxis kontaktiert werden

Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Um den Anforderungen an die Barrierefreiheit gerecht zu werden, orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie am europäischen Standard EN 301 549. Weitere Informationen zu den Web Content Accessibility Guidelines finden Sie unter https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/ (in englischer Sprache) und https://outline-rocks.github.io/wcag/translations/WCAG21-de/ (in deutscher Sprache).

Folgende Maßnahmen haben wir in unserem Online-Angebot umgesetzt:

Nicht-Text-Inhalt

Alle Nicht-Text-Inhalte haben eine Textalternative, die den gleichen Zweck erfüllt, außer in bestimmten Ausnahmefällen wie Steuerelementen, zeitbasierten Medien, Tests, sensorischen Inhalten, CAPTCHAs oder dekorativen Elementen.

Info und Beziehungen

Informationen, Struktur und Beziehungen sind programmatisch bestimmbar oder in Textform verfügbar.

Bedeutungstragende Reihenfolge

Die korrekte Reihenfolge von Inhalten, die die Bedeutung beeinflusst, ist programmatisch bestimmbar.

Sensorische Eigenschaften

Anweisungen zur Bedienung stützen sich nicht ausschließlich auf sensorische Eigenschaften wie Form, Farbe, Größe oder Position.

Bildschirmausrichtung

Inhalte sind sowohl im Hoch- als auch im Querformat zugänglich, es sei denn, eine bestimmte Ausrichtung ist unentbehrlich.

Bestimmung des Eingabezwecks

Der Zweck jedes Eingabefeldes, das Informationen über den Benutzer erfasst, ist programmatisch bestimmbar.

Bestimmung des Zwecks

Der Zweck von Bestandteilen der Benutzerschnittstelle, Symbolen und Regionen ist programmatisch bestimmbar.

Benutzung von Farbe

Farbe wird nicht als einziges Mittel zur Informationsvermittlung oder Unterscheidung verwendet.

Kontrast (Minimum)

Text und Bilder von Text weisen ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 auf.

Textgröße ändern

Text kann bis zu 200 % vergrößert werden, ohne dass Inhalte verloren gehen.

Bilder eines Textes

Wenn möglich, wird Text statt Bilder verwendet, es sei denn, die Darstellung des Textes ist unentbehrlich.

Bilder eines Textes (keine Ausnahme)

Text wird nur dann als Bild dargestellt, wenn eine bestimmte Darstellung unentbehrlich ist.

Umfluss (Reflow)

Inhalte werden so angezeigt, dass kein horizontales Scrollen erforderlich ist.

Nicht-Text-Kontrast

Bedienelemente und grafische Objekte weisen einen ausreichenden Kontrast auf.

Textabstand

Textabstände sind anpassbar, ohne dass Inhalte verloren gehen.

Inhalt bei Überfahren mit dem Zeiger oder Tastaturfokus („Hover“ oder „Focus“)

Inhalte, die durch Hover oder Fokus angezeigt werden, sind zugänglich.

Tastatur

Alle Funktionen sind über eine Tastatur bedienbar, ohne dass eine bestimmte Zeiteinteilung für Eingaben erforderlich ist.

Keine Tastaturfalle

Der Tastaturfokus ist nicht in einem Element „gefangen“. Der Fokus kann mit der Tastatur verlassen werden.

Tastatur (keine Ausnahme)

Alle Funktionen sind über die Tastatur bedienbar, ohne Ausnahmen.

Keine Zeiteinteilung

Es gibt keine Zeiteinteilung, es sei denn, diese ist für die Funktionalität unentbehrlich.

Grenzwert von dreimaligem Blitzen oder weniger

Inhalte blitzen nicht mehr als dreimal pro Sekunde, es sei denn, der Blitz ist sicher für Benutzer.

Drei Blitze

Inhalte blitzen nicht mehr als dreimal pro Sekunde, ohne Ausnahmen.

Blöcke umgehen

Ein Mechanismus zum Überspringen wiederholter Inhaltsblöcke ist vorhanden.

Seite mit Titel versehen

Jede Webseite hat einen beschreibenden Titel, der den Zweck der Seite angibt.

Fokus-Reihenfolge

Die Reihenfolge des Tastaturfokus ist logisch und vorhersehbar.

Linkzweck (im Kontext)

Der Zweck jedes Links ist durch den Text des Links oder seinen Kontext ersichtlich.

Verschiedene Methoden

Es gibt mehrere Methoden, eine Seite innerhalb eines Satzes von Webseiten zu finden.

Überschriften und Beschriftungen (Labels)

Überschriften und Labels beschreiben den Inhalt oder Zweck der jeweiligen Komponente.

Fokus sichtbar

Der Tastaturfokus ist immer sichtbar, wenn er verwendet wird.

Position

Benutzer erkennen den aktuellen Standort innerhalb eines Satzes von Seiten.

Linkzweck (reiner Link)

Der Zweck jedes Links ist durch den Text des Links alleine verständlich.

Abschnittsüberschriften

Abschnittsüberschriften gliedern den Inhalt.

Zeigergesten

Funktionen, die Mehrpunkt- oder pfadbasierte Gesten verwenden, sind auch durch eine einfache Geste bedienbar.

Zeigeraufhebung

Funktionen, die durch Zeigereingaben aktiviert werden, sind auch durch „Up-Events“ (Loslassen) steuerbar.

Beschriftung (Label) im Namen

Der Name eines Bedienelements enthält den Text der visuellen Beschriftung.

Zielgröße

Bedienelemente haben eine Mindestgröße von 44×44 CSS-Pixeln.

Gleichzeitig verfügbare Eingabemechanismen

Benutzer sind nicht auf eine einzige Eingabemethode beschränkt.

Ungewöhnliche Wörter

Ungewöhnliche Wörter werden erklärt, entweder im Text oder über ein Glossar.

Abkürzungen

Abkürzungen werden erklärt, entweder im Text oder über ein Glossar.

Leseniveau

Inhalte sind auf einem Niveau formuliert, das für die Mehrheit der Benutzer verständlich ist.

Bei Fokus

Elemente ändern sich nicht unvorhersehbar, wenn sie den Fokus erhalten.

Bei Eingabe

Elemente ändern sich nicht unvorhersehbar, wenn Eingaben gemacht werden.

Konsistente Navigation

Navigationsmechanismen sind auf allen Seiten konsistent.

Konsistente Erkennung

Komponenten, die dieselbe Funktion erfüllen, sind konsistent gestaltet.

Änderung auf Anfrage

Änderungen an Inhalten erfolgen nur auf Benutzeranfrage.

Fehlererkennung

Eingabefehler werden erkannt und den Benutzern angezeigt.

Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen

Formulareingaben sind mit Labels oder Anweisungen versehen.

Fehlerempfehlung

Wenn ein Fehler erkannt wird, werden den Benutzern Korrekturvorschläge angeboten.

Fehlervermeidung (alle)

Benutzer sind durch Prävention, Bestätigung und Rückgängig-Machung vor Fehlern geschützt.

Syntaxanalyse

Inhalte sind fehlerfrei und valide codiert.

Statusmeldungen

Statusmeldungen sind für Benutzer mit Assistenztechnologien ohne Fokusänderung zugänglich.

Marktüberwachungsbehörde

Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Möglichkeit, sich bei wahrgenommenen Barrieren an die zuständige Marktüberwachungsbehörde zu wenden:

Sozialministeriumservice
Landesstelle Oberösterreich
Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsgesetz

E-Mail: bafg@sozialministeriumservice.gv.at
Website: https://www.sozialministeriumservice.gv.at

Die Marktüberwachungsbehörde prüft Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Barrierefreiheitsgesetz und informiert Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb von acht Wochen schriftlich in einem barrierefreien Format darüber, ob ein Verfahren eingeleitet wird oder von einem Verfahren abgesehen wird.